RATGEBER
Ratgeber: Immobilienmakler in meiner Nähe (2026)
Ein Immobilienmakler braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO; wer wie viel zahlt, regeln beim Kauf §§ 656a ff. BGB und bei Miete das Bestellerprinzip.

So läuft es ab
- Makler suchenImmobilienmakler in deiner Nähe heraussuchen und ein erstes Gespräch anfragen.
- Erlaubnis prüfenErlaubnis nach § 34c erfragen und die ausstellende Stelle notieren.
- Vertrag prüfenMaklervertrag in Textform, Provision und Energieausweis in der Anzeige vor der Unterschrift prüfen.
- Abschluss oder WiderrufVertrag abschließen oder innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, falls das Gesetz es vorsieht.
Bevor du einen Immobilienmakler beauftragst, lohnt ein Blick auf drei Dinge: die Erlaubnis, den Vertrag und die Kosten. Wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke oder Wohnräume vermittelt oder Gelegenheiten dazu nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Ein öffentliches Register zum Nachschlagen gibt es dafür nach Angabe der IHK München nicht, du musst nachfragen.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses braucht der Maklervertrag die Textform, und die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei Mietwohnungen zahlt grundsätzlich, wer den Makler beauftragt hat. Anzeigen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Angaben aus dem Energieausweis enthalten; seit dem 29. Juli 2026 steht das im GModG. Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), IHK für München und Oberbayern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesregierung (bundesregierung.de), Seite vom 29.07.2026
Alle Themen
- Immobilienmakler: Erlaubnis nach § 34c prüfen (2026) – Wer als Makler eine Erlaubnis braucht, was die Behörde prüft und was du vor dem ersten Termin selbst klären kannst. Mit Checkliste, Stand 2026.
- Maklerprovision bei Kauf und Miete: Wer zahlt? (2026) – Provision beim Kauf teilen nach §§ 656a ff. BGB, Bestellerprinzip bei Mietwohnungen, Textform und Reservierungsgebühr. Mit Quellen, Stand 2026.
- Maklervertrag widerrufen, Energieausweis in Anzeige (2026) – Wann das Gesetz ein Widerrufsrecht beim Maklervertrag vorsieht und welche Energieausweis-Angaben nach dem GModG in Immobilienanzeigen stehen müssen.
Häufige Fragen
Muss ein Maklervertrag über einen Hauskauf schriftlich sein?
Ein Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform. Eine E-Mail genügt nach Angabe der Verbraucherzentralen, mündliche Absprachen reichen nicht. Mehr dazu →
Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?
Beauftragen beide Seiten den Makler, verpflichten sie sich in gleicher Höhe. Hat nur eine Seite beauftragt, darf die andere höchstens mit 50 Prozent der vereinbarten Provision belastet werden. Die Höhe selbst ist gesetzlich nicht festgelegt. Mehr dazu →
Muss ich als Mieter den Makler bezahlen?
Grundsätzlich nicht, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat: Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern. Eine Ausnahme gilt nur, wenn er den Auftrag des Vermieters ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dir einholt. Mehr dazu →
Wie prüfe ich, ob ein Makler eine Erlaubnis hat?
Frag nach der Erlaubnis nach § 34c GewO und der ausstellenden Stelle. Ein öffentliches Register wie das Vermittlerregister für Versicherungsvermittler gibt es für Makler nicht. Bei Zweifeln hilft die Rückfrage bei der zuständigen Stelle. Mehr dazu →
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen vor. Ob es in deinem Fall greift und welche Folgen es hat, klärt rechtlicher Rat. Mehr dazu →
Muss die Anzeige Angaben zum Energieausweis enthalten?
Ja, wenn die Anzeige in kommerziellen Medien erscheint und schon ein Energieausweis vorliegt. Dann gehören nach § 87 GModG unter anderem Ausweisart, Energiekennwert und Energieträger hinein, bei Wohngebäuden auch Baujahr und Energieeffizienzklasse. Mehr dazu →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 22.10.2026
Quellen geprüft am 22.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.