RATGEBER · STAND 22.10.2026
Maklerprovision bei Kauf und Miete: Wer zahlt? (2026)
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten andere Regeln als bei der Vermietung. Entscheidend ist, ob du kaufst oder mietest und wer den Makler beauftragt hat. Diese Seite fasst zusammen, was das Gesetz dazu sagt. Sie ist keine Rechtsberatung für deinen Fall.
Kauf: Maklervertrag nur in Textform
Ein Maklervertrag, der den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zum Gegenstand hat, bedarf der Textform (§ 656a BGB). Nach den Verbraucherzentralen genügt dafür etwa eine E-Mail, mündliche Vereinbarungen reichen nicht aus. Diese Regeln gelten nach deren Darstellung nur beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher.
Die Höhe der Provision legt das Gesetz nicht fest, sie wird grundsätzlich frei vereinbart. Lass dir den Satz deshalb vor der Unterschrift nennen und frag, ob die Umsatzsteuer darin enthalten ist.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Stand 27.07.2026
Kauf: Die Provision wird geteilt
Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags einen Maklerlohn versprechen, kann das nur so geschehen, dass sich beide in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite den Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Seite zur Zahlung verpflichtet, nur wirksam, wenn die auftraggebende Seite mindestens in gleicher Höhe zahlungspflichtig bleibt (§ 656d BGB). Die Verbraucherzentralen fassen es so zusammen: Die andere Seite darf höchstens mit 50 Prozent der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden.
Gegen die andere Seite wird der Anspruch erst fällig, wenn die auftraggebende Seite ihre Zahlung geleistet hat und dies nachgewiesen ist. Grundsätzlich schuldest du Maklerlohn nur, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt (§ 652 BGB). Kommt der Kauf nicht zustande, schuldest du dafür also in aller Regel keine Provision.
Arbeitet der Makler dem Vertrag zuwider auch für die andere Seite, ist sein Anspruch auf Maklerlohn und Aufwendungsersatz ausgeschlossen (§ 654 BGB).
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Stand 27.07.2026, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Reservierungsgebühren
Nach Darstellung der Verbraucherzentralen hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden, dass Makler von Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr verlangen dürfen, wenn diese auf vorformulierten Vertragsklauseln oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht. Wird dir so etwas abverlangt, hol dir rechtlichen Rat, bevor du zahlst oder zurückforderst. Ob dein Einzelfall darunter fällt, lässt sich online nicht beurteilen.
Quellen: Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Stand 27.07.2026
Miete: Das Bestellerprinzip
Für Mietwohnungen gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer die Maklerin oder den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Im Gesetz steht, dass der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden für Vermittlung oder Nachweis kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen darf. Die Ausnahme: Er holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden den Auftrag des Vermieters ein, die Wohnung anzubieten (§ 2 Abs. 1a WoVermRG).
Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform. Ist ausnahmsweise ein Entgelt vom Wohnungssuchenden zulässig, darf es zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer nicht übersteigen. Daneben dürfen keine Vergütungen irgendwelcher Art, etwa Einschreib- oder Schreibgebühren, vereinbart oder angenommen werden (§ 3 WoVermRG).
Ein Wohnungsvermittler darf Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten hat. Verstöße gegen das Entgeltverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Frag bei einer Anzeige im Zweifel nach, in wessen Auftrag die Wohnung angeboten wird.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Stand 27.07.2026, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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